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Ankündigungen

Teilnahmebedingungen angepasst

Veröffentlicht: 24.08.2021
Autor: Nico Scheerer

Neu Corona-Regeln ab 23.08.

Unsere Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen wurden im bereich der regelungen zu Corona um den folgenden Punkt ergänzt:

Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen teilnehmen:

  1. getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV,
  2. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  3. minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Die Nachweise sind zu Beginn bei der Veranstaltungsleitung vorzuzeigen.

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