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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Itzehoe e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde ist die Veranstalterin die DLRG Itzehoe e.V..
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert der Veranstaltungsleitung gegenüber nachzuweisen. Erfüllen Teilnehmende nicht die Teilnahmevoraussetzungen, können sie nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Itzehoe e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann bis zum in der Ausschreibung angegebenen Meldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstaltenden behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmendenzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen sofern hierzu keine gesonderten Angaben in der Ausschreibung gemacht werden.
Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden. Näheres regeln die Datenschutzhinweise.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen wurde. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstaltenden.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende in der Schwimmausbildung beginnt grundsätzlich erst ab der Anmeldung bei den Ausbildenden an der Schwimmbahn der jeweiligen Gruppe und endet mit der Verabschiedung am Ende der Trainingseinheit. Für einen über das Training hinausgehenden Aufenthalt im Schwimmbad kann durch die DLRG Itzehoe e.V. keine Aufsicht übernommen werden. Abweichend hiervon werden die Kinder in der Anfängerschwimmausbildung an den Umkleidung durch unsere Ausbildenden übernommen und am Ende wieder übergeben.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Itzehoe e.V..
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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